Kosten für Psychotherapie:
Ein Psychotherapietermin à 50 Minuten kostet Euro 120,–
Kosten für Paartherapie (gemeinsam mit Mag. Martin Strobl)
Eine Paartherapie-Sitzung à 90 Minuten kostet Euro 360,–
Für Paartherapien können keine Leistungen der Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen werden.
Kosten für Scheidungsberatung gemäß §95 Abs. 1A AußStrG.
Beratung als Einzelperson (50 min): Euro 90,–
Beratung als Elternpaar (90 min): Euro 165,–
Die Sozialversicherungsträger erstatten Ihnen einen Anteil der Kosten der Psychotherapiesitzungen, sofern eine krankheitswertige Störung vorliegt.
Ich informiere Sie gerne über die notwendigen Schritte der Kostenrefundierung. Zuschüsse (anteilige Kostenerstattung) pro Psychotherapie-Einzelsitzung
ÖGK | € 33,70 |
BVAEB | € 46,60 |
SVS | € 45,00 |
In meiner psychotherapeutischen Praxis biete ich unterschiedliche Leistungen an, wie oben angeführt. Sie erhalten eine Honorarnote für die Begleichung des jeweiligen Honorars, welches Sie mit Telebanking überweisen oder bar bezahlen können.
Terminvereinbarung/Absageregelung
Termine können Sie persönlich, telefonisch oder per SMS vereinbaren.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen.
Bei Verhinderung meinerseits werde ich Ihnen einen bestmöglichen Ersatztermin anbieten.
Dauer und Häufigkeit
Eine Psychotherapie-Einzelsitzung dauert jeweils 50 Minuten. Die Frequenz der Therapiesitzungen wird mit Ihnen persönlich vereinbart. Oftmals haben sich wöchentliche Termine bewährt. Ihr Bedarf wird im Erstgespräch besprochen und bei Krisen angepasst. Bezüglich der Dauer des gesamten Therapieprozesses werden wir regelmäßig im Austausch sein.
Paar-Therapiesitzungen dauern jeweils 90 Minuten. Diese finden jeweils in Absprache mit Ihnen in der Regel alle 2-3 Wochen statt.
Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheit stellt ein zentrales Element in der Psychotherapie dar. Alle Informationen der psychotherapeutischen Sitzungen, die Sie mir geben, unterliegen einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Psychotherapiegesetz (§14, §15 Psychotherapiegesetz).
Im Erstgespräch werde ich Sie dazu noch genauer informieren, insbesondere zu den derzeit drei gesetzlichen Ausnahmen, wo ich als Psychotherapeutin verpflichtet bin, die Verschwiegenheit aufzuheben.
Kooperation & Entbindung von der Verschwiegenheit
Die Vernetzung mit anderen Berufsgruppen kann hilfreich oder auch notwendig sein, um Sie und/oder Ihr Kind gut zu begleiten. Eine Vernetzung braucht Ihre Zustimmung und erfolgt ausschließlich mit Ihrem Einverständnis.
Freiwilligkeit
Sie entscheiden selbst, das Angebot meiner psychotherapeutischen Praxis anzunehmen.
Bei Beendigung der Psychotherapie ist eine Abschlussstunde wichtig und meinerseits sehr zu empfehlen, damit der psychotherapeutische Prozess gut beendet werden kann.