Psychotherapie Doris Strobl

20090723-DSC_0254
20090723-DSC_0254

Beratung

Scheidungsberatung nach §95 (1a) AußStrG

Ich stehe Ihnen gerne für diese Elternberatung im Falle einer einvernehmlichen Scheidung zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den spezifischen Bedürfnissen, die sich aus der Scheidung Ihres/er minderjährigen Kindes/er ergeben.

 

Im Zentrum unseres Gesprächs stehen Ihr/e Kind/er – ihre Bedürfnisse, Wünsche, Reaktionen in Bezug auf die elterliche Scheidung sowie eventuelle Ängste und Sorgen. Als Eltern haben Sie die Gelegenheit, gemeinsam mit mir den Fokus auf die emotionale Sicherheit Ihrer Kinder zu legen und zu besprechen, wie Sie Ihre Kinder am besten durch die familiären Veränderungen begleiten und unterstützen können.

 

Es liegt in Ihrer Entscheidung, ob Sie die Elternberatungseinheit einzeln oder gemeinsam bei mir wahrnehmen wollen. Es wäre hilfreich, wenn Sie mir bereits bei der Terminvereinbarung einige Informationen zum Alter des/der Kindes/er und der aktuellen Familiensituation geben könnten, um die Beratung individuell auf Ihre familiäre Situation abzustimmen.

Sie erhalten von mir anschließend an die Beratungssitzung eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung gemäß § 95Abs 1a AußStrG, die Sie dem Gericht vorlegen können.